Für die lebensverkürzend erkrankte und schwerstbehinderte A. sollte in ihrem Elternhaus eine kleine, abgeschlossene Wohnung eingerichtet werden, in der sie nach ihrer Volljährigkeit möglichst selbständig leben kann. Hierfür war auch der Einbau einer behindertengerechten Küche erforderlich, die jedoch nur etwa zur Hälfte von der Krankenkasse bezuschusst wurde.
Der fehlende Betrag wurde vom VDFU übernommen.